SGB XI

Pflegegrad verstehen – von Pflegegrad 1 bis 5

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit einer Person beeinträchtigt ist. Er entscheidet über den Umfang der Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist eine Einstufung nach dem Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI). Er drückt aus, wie sehr eine Person im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Die frühere Einstufung in Pflegestufen 1 bis 3 wurde 2017 durch die fünf Pflegegrade ersetzt.

Die Pflegegrade auf einen Blick

Stand: Januar 2026 · Orientierungswerte. Vor Nutzung amtlich prüfen (BMG, GKV-Spitzenverband).

  • PG 1
    Pflegegeld
    Sachleistungen
    bis

    Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Anspruch u. a. auf Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Beratung.

  • PG 2
    Pflegegeld
    347 €
    Sachleistungen
    bis 796 €

    Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

  • PG 3
    Pflegegeld
    599 €
    Sachleistungen
    bis 1.497 €

    Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

  • PG 4
    Pflegegeld
    800 €
    Sachleistungen
    bis 1.859 €

    Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

  • PG 5
    Pflegegeld
    990 €
    Sachleistungen
    bis 2.299 €

    Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung.

Die sechs Begutachtungsmodule

Der Medizinische Dienst bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Aus den einzelnen Punkten ergibt sich der Pflegegrad.

  1. 1
    Mobilität
    Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen?
  2. 2
    Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
    Wie gut kann sich die Person orientieren, verstehen und mitteilen?
  3. 3
    Verhalten & psychische Problemlagen
    Gibt es Auffälligkeiten, die die Pflege beeinflussen?
  4. 4
    Selbstversorgung
    Waschen, Anziehen, Essen, Trinken – wie viel Hilfe ist nötig?
  5. 5
    Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
    Medikamente, Termine, Verbände – was ist zu bewältigen?
  6. 6
    Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte
    Wie wird der Tag gestaltet? Bleiben Kontakte erhalten?

Vorbereitung auf den Begutachtungstermin

  • Pflegetagebuch führen: Was fällt schwer? Wo wird geholfen?
  • Arztberichte, Diagnosen und Medikamentenpläne bereithalten
  • Angehörige zur Begutachtung dazu bitten
  • Ehrlich zeigen, was nicht mehr allein möglich ist

Widerspruch bei Ablehnung

Sind Sie mit dem Pflegegrad-Bescheid nicht einverstanden, können Sie in der Regel innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Eine kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI unterstützt Sie dabei.

Häufige Fragen zum Pflegegrad

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