Pflegegrad verstehen – von Pflegegrad 1 bis 5
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit einer Person beeinträchtigt ist. Er entscheidet über den Umfang der Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad ist eine Einstufung nach dem Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI). Er drückt aus, wie sehr eine Person im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Die frühere Einstufung in Pflegestufen 1 bis 3 wurde 2017 durch die fünf Pflegegrade ersetzt.
Die Pflegegrade auf einen Blick
Stand: Januar 2026 · Orientierungswerte. Vor Nutzung amtlich prüfen (BMG, GKV-Spitzenverband).
| Pflegegrad | Pflegegeld (mtl.) | Sachleistungen (mtl.) | Beschreibung |
|---|---|---|---|
| PG 1 | — | bis — | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Anspruch u. a. auf Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Beratung. |
| PG 2 | 347 € | bis 796 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. |
| PG 3 | 599 € | bis 1.497 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. |
| PG 4 | 800 € | bis 1.859 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. |
| PG 5 | 990 € | bis 2.299 € | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung. |
- PG 1Pflegegeld—Sachleistungenbis —
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Anspruch u. a. auf Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Beratung.
- PG 2Pflegegeld347 €Sachleistungenbis 796 €
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- PG 3Pflegegeld599 €Sachleistungenbis 1.497 €
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- PG 4Pflegegeld800 €Sachleistungenbis 1.859 €
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- PG 5Pflegegeld990 €Sachleistungenbis 2.299 €
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung.
Die sechs Begutachtungsmodule
Der Medizinische Dienst bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Aus den einzelnen Punkten ergibt sich der Pflegegrad.
- 1MobilitätWie selbstständig kann sich die Person fortbewegen?
- 2Kognitive & kommunikative FähigkeitenWie gut kann sich die Person orientieren, verstehen und mitteilen?
- 3Verhalten & psychische ProblemlagenGibt es Auffälligkeiten, die die Pflege beeinflussen?
- 4SelbstversorgungWaschen, Anziehen, Essen, Trinken – wie viel Hilfe ist nötig?
- 5Umgang mit krankheits-/therapiebedingten AnforderungenMedikamente, Termine, Verbände – was ist zu bewältigen?
- 6Gestaltung des Alltagslebens & sozialer KontakteWie wird der Tag gestaltet? Bleiben Kontakte erhalten?
Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
- Pflegetagebuch führen: Was fällt schwer? Wo wird geholfen?
- Arztberichte, Diagnosen und Medikamentenpläne bereithalten
- Angehörige zur Begutachtung dazu bitten
- Ehrlich zeigen, was nicht mehr allein möglich ist
Widerspruch bei Ablehnung