Weitere Pflegeleistungen im Überblick
Neben Pflegebox und Hausnotruf gibt es viele weitere Leistungen der Pflegeversicherung. Hier finden Sie die wichtigsten – neutral erklärt.
Stand: Januar 2026 · Orientierungswerte. Vor Nutzung amtlich prüfen (BMG, GKV-Spitzenverband).
Pflegegeld
Monatliche Geldleistung, wenn die Pflege durch Angehörige oder private Personen erfolgt.
- Voraussetzungen
- Pflegegrad 2–5, Pflege im häuslichen Bereich sichergestellt.
- Antragstellung
- Antrag bei der Pflegekasse; Auszahlung monatlich.
- Kosten / Zuschuss
- 347–990 € monatlich (Orientierungswerte).
Pflegesachleistungen
Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes.
- Voraussetzungen
- Pflegegrad 2–5, Vertrag mit einem Pflegedienst.
- Antragstellung
- Antrag über den Pflegedienst; Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.
- Kosten / Zuschuss
- 796–2.299 € monatlich (Orientierungswerte).
Kombinationsleistung
Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
- Voraussetzungen
- Pflegegrad 2–5. Anteilige Nutzung wird verrechnet.
- Antragstellung
- Über den Pflegedienst und die Pflegekasse.
- Kosten / Zuschuss
- Anteilig, abhängig von der Aufteilung.
Entlastungsbetrag
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Voraussetzungen
- Ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege.
- Antragstellung
- Rechnung einreichen; Erstattung durch die Pflegekasse.
- Kosten / Zuschuss
- 131 € monatlich, ansparbar im Kalenderjahr.
Verhinderungspflege
Wenn die Pflegeperson zeitweise ausfällt (Urlaub, Krankheit).
- Voraussetzungen
- Pflegegrad 2–5, Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten.
- Antragstellung
- Antrag bei der Pflegekasse; Nachweis der Ersatzpflege.
- Kosten / Zuschuss
- Gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege bis 3.539 €.
Kurzzeitpflege
Vorübergehende stationäre Unterbringung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Voraussetzungen
- Bei akutem Bedarf, Pflegegrad 2–5.
- Antragstellung
- Antrag bei der Pflegekasse; Rechnung der Einrichtung.
- Kosten / Zuschuss
- Aus dem gemeinsamen Jahresbetrag bis 3.539 €.
Tages- und Nachtpflege
Teilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts.
- Voraussetzungen
- Pflegegrad 2–5.
- Antragstellung
- Antrag bei der Pflegekasse; Vertrag mit der Einrichtung.
- Kosten / Zuschuss
- Zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistungen.
Pflegehilfsmittel
Verbrauchsprodukte (Pflegebox) und technische Hilfsmittel.
- Voraussetzungen
- Anerkannter Pflegegrad, häusliche Pflege.
- Antragstellung
- Antrag über Anbieter/Sanitätshaus.
- Kosten / Zuschuss
- Verbrauch: bis 42 € mtl. · Technische Hilfsmittel: leihweise oder mit Zuzahlung.
Hausnotruf
Notrufsystem für die eigene Wohnung.
- Voraussetzungen
- Pflegegrad und Notlage-Situation.
- Antragstellung
- Antrag über den Anbieter.
- Kosten / Zuschuss
- Zuschuss zu Anschluss- und Grundgebühr; Zusatzfunktionen ggf. privat.
Wohnraumanpassung
Zuschuss für barrierearme Umbauten.
- Voraussetzungen
- Pflegegrad und wohnumfeldverbessernde Maßnahme.
- Antragstellung
- Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse.
- Kosten / Zuschuss
- Bis 4.180 € je Maßnahme.
Pflegekurse für Angehörige
Kostenfreie Kurse zur Vermittlung von Pflegewissen.
- Voraussetzungen
- Angehörige oder private Pflegepersonen.
- Antragstellung
- Über die Pflegekasse oder externe Anbieter.
- Kosten / Zuschuss
- Kostenfrei.
Pflegeberatung nach § 7a
Individuelle, neutrale Beratung durch die Pflegekasse.
- Voraussetzungen
- Anerkannter Pflegegrad oder Antrag gestellt.
- Antragstellung
- Anspruch auf einen Beratungstermin – Anfrage bei der Pflegekasse.
- Kosten / Zuschuss
- Kostenfrei.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Zugelassene Apps zur Unterstützung der Pflege.
- Voraussetzungen
- Anerkannter Pflegegrad.
- Antragstellung
- Antrag mit Nutzungsempfehlung bei der Pflegekasse.
- Kosten / Zuschuss
- Bis 53 € monatlich (Orientierungswert).
Zuschuss für Wohngruppen
Fördert das Leben in ambulant betreuten Wohngruppen.
- Voraussetzungen
- Pflegegrad 1–5 und Wohngruppe im Sinne des § 38a SGB XI.
- Antragstellung
- Antrag bei der Pflegekasse.
- Kosten / Zuschuss
- Zuschuss von 224 € monatlich.
Prüfung immer durch die Pflegekasse