Übersicht

Weitere Pflegeleistungen im Überblick

Neben Pflegebox und Hausnotruf gibt es viele weitere Leistungen der Pflegeversicherung. Hier finden Sie die wichtigsten – neutral erklärt.

Stand: Januar 2026 · Orientierungswerte. Vor Nutzung amtlich prüfen (BMG, GKV-Spitzenverband).

  • Pflegegeld

    Monatliche Geldleistung, wenn die Pflege durch Angehörige oder private Personen erfolgt.

    Voraussetzungen
    Pflegegrad 2–5, Pflege im häuslichen Bereich sichergestellt.
    Antragstellung
    Antrag bei der Pflegekasse; Auszahlung monatlich.
    Kosten / Zuschuss
    347–990 € monatlich (Orientierungswerte).
  • Pflegesachleistungen

    Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes.

    Voraussetzungen
    Pflegegrad 2–5, Vertrag mit einem Pflegedienst.
    Antragstellung
    Antrag über den Pflegedienst; Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.
    Kosten / Zuschuss
    796–2.299 € monatlich (Orientierungswerte).
  • Kombinationsleistung

    Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

    Voraussetzungen
    Pflegegrad 2–5. Anteilige Nutzung wird verrechnet.
    Antragstellung
    Über den Pflegedienst und die Pflegekasse.
    Kosten / Zuschuss
    Anteilig, abhängig von der Aufteilung.
  • Entlastungsbetrag

    Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

    Voraussetzungen
    Ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege.
    Antragstellung
    Rechnung einreichen; Erstattung durch die Pflegekasse.
    Kosten / Zuschuss
    131 € monatlich, ansparbar im Kalenderjahr.
  • Verhinderungspflege

    Wenn die Pflegeperson zeitweise ausfällt (Urlaub, Krankheit).

    Voraussetzungen
    Pflegegrad 2–5, Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten.
    Antragstellung
    Antrag bei der Pflegekasse; Nachweis der Ersatzpflege.
    Kosten / Zuschuss
    Gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege bis 3.539 €.
  • Kurzzeitpflege

    Vorübergehende stationäre Unterbringung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.

    Voraussetzungen
    Bei akutem Bedarf, Pflegegrad 2–5.
    Antragstellung
    Antrag bei der Pflegekasse; Rechnung der Einrichtung.
    Kosten / Zuschuss
    Aus dem gemeinsamen Jahresbetrag bis 3.539 €.
  • Tages- und Nachtpflege

    Teilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts.

    Voraussetzungen
    Pflegegrad 2–5.
    Antragstellung
    Antrag bei der Pflegekasse; Vertrag mit der Einrichtung.
    Kosten / Zuschuss
    Zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistungen.
  • Pflegehilfsmittel

    Verbrauchsprodukte (Pflegebox) und technische Hilfsmittel.

    Voraussetzungen
    Anerkannter Pflegegrad, häusliche Pflege.
    Antragstellung
    Antrag über Anbieter/Sanitätshaus.
    Kosten / Zuschuss
    Verbrauch: bis 42 € mtl. · Technische Hilfsmittel: leihweise oder mit Zuzahlung.
  • Hausnotruf

    Notrufsystem für die eigene Wohnung.

    Voraussetzungen
    Pflegegrad und Notlage-Situation.
    Antragstellung
    Antrag über den Anbieter.
    Kosten / Zuschuss
    Zuschuss zu Anschluss- und Grundgebühr; Zusatzfunktionen ggf. privat.
  • Wohnraumanpassung

    Zuschuss für barrierearme Umbauten.

    Voraussetzungen
    Pflegegrad und wohnumfeldverbessernde Maßnahme.
    Antragstellung
    Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse.
    Kosten / Zuschuss
    Bis 4.180 € je Maßnahme.
  • Pflegekurse für Angehörige

    Kostenfreie Kurse zur Vermittlung von Pflegewissen.

    Voraussetzungen
    Angehörige oder private Pflegepersonen.
    Antragstellung
    Über die Pflegekasse oder externe Anbieter.
    Kosten / Zuschuss
    Kostenfrei.
  • Pflegeberatung nach § 7a

    Individuelle, neutrale Beratung durch die Pflegekasse.

    Voraussetzungen
    Anerkannter Pflegegrad oder Antrag gestellt.
    Antragstellung
    Anspruch auf einen Beratungstermin – Anfrage bei der Pflegekasse.
    Kosten / Zuschuss
    Kostenfrei.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

    Zugelassene Apps zur Unterstützung der Pflege.

    Voraussetzungen
    Anerkannter Pflegegrad.
    Antragstellung
    Antrag mit Nutzungsempfehlung bei der Pflegekasse.
    Kosten / Zuschuss
    Bis 53 € monatlich (Orientierungswert).
  • Zuschuss für Wohngruppen

    Fördert das Leben in ambulant betreuten Wohngruppen.

    Voraussetzungen
    Pflegegrad 1–5 und Wohngruppe im Sinne des § 38a SGB XI.
    Antragstellung
    Antrag bei der Pflegekasse.
    Kosten / Zuschuss
    Zuschuss von 224 € monatlich.

Prüfung immer durch die Pflegekasse

Alle Leistungen werden von der zuständigen Pflegekasse individuell geprüft. Bewilligungen und konkrete Beträge können abweichen. Bei Fragen ist die kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI eine gute Anlaufstelle.
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