Sie haben eine E-Mail, SMS oder einen Antrag zu einer Pflegeleistung erhalten?
Hier können Sie in Ruhe prüfen, welche Leistung besprochen wurde, wie der Antrag abläuft und worauf Sie vor Ihrer Bestätigung achten sollten.
Wichtig zu wissen
Eine E-Mail, SMS oder digitale Unterschrift bedeutet nicht automatisch, dass die Pflegekasse eine Leistung bereits genehmigt hat. Prüfen Sie Ihre Angaben und reagieren Sie auf mögliche Rückfragen Ihrer Pflegekasse.
Kurzes Erklärvideo · Untertitel und Ton lassen sich einschalten
Was trifft auf Ihre Situation zu?
Wählen Sie die Kachel, die zu Ihrer Nachricht oder Frage passt.
Die häufigsten Leistungen im Überblick
Verständliche Erklärungen zu den Leistungen, die im Beratungsgespräch häufig genannt werden.
Pflegebox
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – bis 42 € monatlich.
Mehr erfahrenHausnotruf
Sicherheit per Knopfdruck – Zuschuss durch die Pflegekasse möglich.
Mehr erfahrenPflegegrad
Pflegegrade 1 bis 5 nach SGB XI verständlich erklärt.
Mehr erfahrenWohnraumanpassung
Bis 4.180 € Zuschuss für barrierearme Umbauten.
Mehr erfahrenEntlastungsleistungen
131 € monatlich für anerkannte Alltagsangebote.
Mehr erfahrenPflegeberatung
Kostenfreie Beratung nach § 7a SGB XI in Ihrer Nähe.
Mehr erfahrenDer Ablauf in sechs Schritten
Vom Beratungsgespräch bis zur Entscheidung Ihrer Pflegekasse – ohne Fachsprache erklärt.
- 1
Beratungsgespräch
Telefonische Beratung zu einer Pflegeleistung.
- 2
Daten prüfen
Name, Adresse, Pflegegrad, Pflegekasse und Versichertennummer kontrollieren.
- 3
Antrag lesen
Antrag Punkt für Punkt lesen. Fragen offen ansprechen.
- 4
Antrag unterschreiben
Eindeutig und vollständig unterschreiben – möglichst persönlich.
- 5
Prüfung durch Pflegekasse
Die Pflegekasse prüft den Antrag und stellt ggf. Rückfragen.
- 6
Genehmigung oder Rückfrage
Nach der Entscheidung folgt Lieferung, Termin oder Bescheid.
Das Pflegegeld bleibt in der Regel erhalten.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox) und ein genehmigter Hausnotruf sind grundsätzlich zusätzliche Leistungen. Sie ersetzen das Pflegegeld nicht automatisch. Die individuelle Entscheidung liegt bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.
Diese Angabe ist eine allgemeine Orientierung. Rückfragen Ihrer Pflegekasse haben immer Vorrang.
- Pflegebox: keine automatische Kürzung des Pflegegeldes
- Hausnotruf: eigene Zuschussregelung nach § 40 SGB XI
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich zusätzlich
- Verhinderungspflege: separater Jahresbetrag
Pflegegrade 1 bis 5
Der Begriff „Pflegestufe“ wurde 2017 durch „Pflegegrad“ ersetzt. Heute gelten die Pflegegrade 1 bis 5.
Stand: Januar 2026 · Orientierungswerte. Vor Nutzung amtlich prüfen (BMG, GKV-Spitzenverband).
| Pflegegrad | Pflegegeld (mtl.) | Pflegesachleistungen (mtl.) | Beschreibung |
|---|---|---|---|
| PG 1 | — | bis — | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Anspruch u. a. auf Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Beratung. |
| PG 2 | 347 € | bis 796 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. |
| PG 3 | 599 € | bis 1.497 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. |
| PG 4 | 800 € | bis 1.859 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. |
| PG 5 | 990 € | bis 2.299 € | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung. |
- PG 1SGB XIPflegegeld—Sachleistungenbis —
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Anspruch u. a. auf Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Beratung.
- PG 2SGB XIPflegegeld347 €Sachleistungenbis 796 €
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- PG 3SGB XIPflegegeld599 €Sachleistungenbis 1.497 €
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- PG 4SGB XIPflegegeld800 €Sachleistungenbis 1.859 €
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- PG 5SGB XIPflegegeld990 €Sachleistungenbis 2.299 €
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung.
Beträge sind Orientierungswerte und werden von der Pflegekasse individuell geprüft.
Noch Fragen zu Ihrer Nachricht?
Nutzen Sie die Checkliste vor der Unterschrift, prüfen Sie den Absender und wenden Sie sich bei Unsicherheit an den in Ihren Unterlagen genannten Leistungserbringer oder Ihre Pflegekasse.