Neutrales Informationsangebot

Sie haben eine E-Mail, SMS oder einen Antrag zu einer Pflegeleistung erhalten?

Hier können Sie in Ruhe prüfen, welche Leistung besprochen wurde, wie der Antrag abläuft und worauf Sie vor Ihrer Bestätigung achten sollten.

Wichtig zu wissen

Eine E-Mail, SMS oder digitale Unterschrift bedeutet nicht automatisch, dass die Pflegekasse eine Leistung bereits genehmigt hat. Prüfen Sie Ihre Angaben und reagieren Sie auf mögliche Rückfragen Ihrer Pflegekasse.

Kurzes Erklärvideo · Untertitel und Ton lassen sich einschalten

Schnellzugriff

Was trifft auf Ihre Situation zu?

Wählen Sie die Kachel, die zu Ihrer Nachricht oder Frage passt.

So geht es weiter

Der Ablauf in sechs Schritten

Vom Beratungsgespräch bis zur Entscheidung Ihrer Pflegekasse – ohne Fachsprache erklärt.

  1. 1

    Beratungsgespräch

    Telefonische Beratung zu einer Pflegeleistung.

  2. 2

    Daten prüfen

    Name, Adresse, Pflegegrad, Pflegekasse und Versichertennummer kontrollieren.

  3. 3

    Antrag lesen

    Antrag Punkt für Punkt lesen. Fragen offen ansprechen.

  4. 4

    Antrag unterschreiben

    Eindeutig und vollständig unterschreiben – möglichst persönlich.

  5. 5

    Prüfung durch Pflegekasse

    Die Pflegekasse prüft den Antrag und stellt ggf. Rückfragen.

  6. 6

    Genehmigung oder Rückfrage

    Nach der Entscheidung folgt Lieferung, Termin oder Bescheid.

Häufige Sorge

Das Pflegegeld bleibt in der Regel erhalten.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox) und ein genehmigter Hausnotruf sind grundsätzlich zusätzliche Leistungen. Sie ersetzen das Pflegegeld nicht automatisch. Die individuelle Entscheidung liegt bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.

Diese Angabe ist eine allgemeine Orientierung. Rückfragen Ihrer Pflegekasse haben immer Vorrang.

  • Pflegebox: keine automatische Kürzung des Pflegegeldes
  • Hausnotruf: eigene Zuschussregelung nach § 40 SGB XI
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich zusätzlich
  • Verhinderungspflege: separater Jahresbetrag
SGB XI

Pflegegrade 1 bis 5

Der Begriff „Pflegestufe“ wurde 2017 durch „Pflegegrad“ ersetzt. Heute gelten die Pflegegrade 1 bis 5.

Stand: Januar 2026 · Orientierungswerte. Vor Nutzung amtlich prüfen (BMG, GKV-Spitzenverband).

  • PG 1SGB XI
    Pflegegeld
    Sachleistungen
    bis

    Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Anspruch u. a. auf Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Beratung.

  • PG 2SGB XI
    Pflegegeld
    347 €
    Sachleistungen
    bis 796 €

    Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

  • PG 3SGB XI
    Pflegegeld
    599 €
    Sachleistungen
    bis 1.497 €

    Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

  • PG 4SGB XI
    Pflegegeld
    800 €
    Sachleistungen
    bis 1.859 €

    Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

  • PG 5SGB XI
    Pflegegeld
    990 €
    Sachleistungen
    bis 2.299 €

    Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung.

Beträge sind Orientierungswerte und werden von der Pflegekasse individuell geprüft.

Noch Fragen zu Ihrer Nachricht?

Nutzen Sie die Checkliste vor der Unterschrift, prüfen Sie den Absender und wenden Sie sich bei Unsicherheit an den in Ihren Unterlagen genannten Leistungserbringer oder Ihre Pflegekasse.